Hallo LeaM,
timekeeper hat es ja bereits beschrieben.
Die Steuern sind also dem Erbe/Schenkung zuzuordnen.
D.h. Schenkung/Erbe vermindern sich unterm Strich, um die Höhe der Steuern.
edy
Hallo LeaM,
timekeeper hat es ja bereits beschrieben.
Die Steuern sind also dem Erbe/Schenkung zuzuordnen.
D.h. Schenkung/Erbe vermindern sich unterm Strich, um die Höhe der Steuern.
edy
Hallo,
Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra gemacht. Also eine für ihn, und eine für dich.
Die Differenz der Werte zwischen "Heute" und Tag der Hochzeit werden jeweils ermittelt.
Hat jemand einen höherern Wert, als am Hochzeitstag, dann hat er einen Zugewinn.
Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit den anderen Partner zur Hälfte teilen.
edy
Hallo,
Kann ich die 150€ pauschal geltend machen für meinen Fahrtweg? 2-3 x pro Woche 80km Fahrtweg...
das wären dann bei 12x /Monat ca. 960 km = 288€
ja das könnte angerechnet werden.
edy
Hallo TK,
die Bereinigung zur Berechnung des Kindesunterhaltes ,ist eher für die Zukunft interessant.
Denn wenn der Kindesunterhalt kleiner wird, kann der Trennunsunterhalt steigen.
edy
Hallo Mogadischu,
Deinen Angaben zu Folge beträgt dein bereinigtes Nettoeinkommen ,2700€-3100 € ?
Wer hat die Bereinigung vorgenommen? wurde an alles gedacht?
Ja, es können Umstände eintreten , die eine intensivere Betreuung des unter drei Jahre alten Kindes
nötig machen.
edy
Hallo,
lieber wärs mir allerdings ich würds ihnen direkt geben oder für sie anlegen, als indirekt über die Mutter.
Willst du dann auch ihren Mietanteil direkt an den Vermieter überweisen?. die Nebenkosten? . Die Schuhe jeweils im Geschäft selbst bezahlen?. Geld anlegen? was bleibt denn vom Unterhalt übrig?
Somit kann ich wohl nur anhand der Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle ablesen und das überweisen, richtig?
Ich nehme an dass du dann zu viel bezahlst.
edy
Hallo Frank,
Nun, aus meiner ist es ja so, dass es nicht mein Kind ist - kommt da nicht evtl. die Pflicht des Vaters zum Tragen?
Die Pflicht des Vaters beschränkt sich hier m.E. auf den Unterhalt für die Mutter und sein leibliches Kind.
Warten wir auf weitere Antworten hier im Forum.
Wir sind ein Laien-Forum.
Eine verbindliche Rechtsauskunft, könntest du in einem Beratungsgespräch (Fachanwalt/Familienrecht, ca. 200€) bekommen.
edy
Hallo Frank,
Ich denke du hast hier schlechte Karten.
Die Mutter muss mindestens bis zum 3.Geburtstag des einjährigen Kindes
keine Arbeit aufnehmen. Der 450€-Job ist m.E. "überobligatorisch", sie könnte auch zu Hause bleiben.
Oder fällt mir das evtl. irgendwann auf die Füße, wenn ich jetzt einfach schweige und es hinnehme?
Da man auf Kindesunterhalt nicht rechskräftig für die Zukunft verzichten kann,
solltest du bei besserer "Ausgangslage", diesen dann fordern.
edy
Hallo,
mir ist nicht ganz klar, was du mit "als Betreuung eingestuft" meinst. Wenn sie als Betreuer vom Amtsgericht bestellt worden ist, dann ist diese Betreuung des Verstorbenen mit seinem Tod beendet
Bei der Betreuung (so wie ich es lese), geht es um das Kind.
edy
Hallo Neuer Papa,
weiter oben meine Frage; wie alt ist die Kindesmutter ?
auch dein Alter würde mich interessieren.
edy
Hallo el2309,
Wurde bei deinem durchschnittlichen Netto auch die Steuerrückerstattung berücksichtigt?
Wären deine hier angegebenen Zahlen vollständig, dann müsstest du keinen Unterhalt an die Bald-EX zahlen.
edy
Hallo malke,
du wurdest auf deinen "Ton" bereits hingewiesen.
Außerdem dass du Satzzeichen nutzen sollst.
Und mit Beleidigungen, brauchst du erst gar nicht kommen.
Ich schließe nun dieses Thema. Lass dich von einem Rechtsbeistand beraten.
edy
Hallo malke1212,
timekeeper machte dich schon darauf aufmerksam. Verwende Satzzeichen in deinem Text.
Du such hier Hilfe, erleichtere den Helfenden , das lesen deinen Textes.
edy
Hallo Malke,
wie weit wohnt ihr denn auseinander? (du und die EX?)
edy
Hallo,
Netto/Auszahlbetrag
Wenn du z.B. einen Vertrag VWL (vermögenswirksame Leistung oder Riesterrente usw.) hast, dann wird
dieses Geld vom Arbeitgeber direkt an die Versicherung gezahlt. Oder es werden z.B Parkgebühren für ein Arbeitgeber eigenes
Parkhaus abgezogen usw.
edy
Hallo Mannomann,
dein Selbstbehalt beträgt als Rentner 960€.
Problem könnte das selbst bewohnte Eigenheim sein, man könnte dir einen Wohnvorteil anrechnen.
Unterhaltsvorschuss, ist Vorschuss (kann also zurückgefordert werden).
Falls du in der Unterhaltsvorschuss-Zeit leistungsfähig warst, wirst du den UVG zurückzahlen müssen.
edy
Hallo Sandra,
Die Frist für den Zugewinnausgleich beträgt i.d.R 3 Jahre nach rechtskräftiger Scheidung.
Am besten wird es sein wenn du dich mal etwas in die Zugewinnmaterie einliest, Es steht viel im WWW
Am besten wäre natürlich eine Einigung ohne Anwälte oder Gericht.
Es ist immer sinnvoll Unterlagen, Kontoauszüge usw. zu "sichern/kopieren.
Was wenn er dann tatsächlich unter Eid lügen würde? Ich kenne Ihn, er hasst den Rechtsstaat und würde vor Androhungen von Strafen nicht zurückschrecken und trotzdem lügen
den riskiert er die Strafe dafür.
Findet dann überhaupt eine Prüfung von Konten statt? Ist das möglich, habe ich eine Chance die mir zustehende Summe korrekt zu erhalten?
die Überprüfung wirst du auf deine Kosten durchführen müssen.( zumindest in Vorlage gehen).
Was zählt hier eigentlich als Stichtag? Bzw. welcher Wert zählt, der Kurs zum Stichtag? Wie verhält es sich dann wenn die Kurse danach abstürzen/explodieren?
Stichtag =Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Wenn sich danach die Kurse verändern, hast du entweder Glück oder Pech gehabt. Er ebenso.
edy
Hallo F_81,
ruf doch einfach beim FA an.
Bei Loh/Gehalt gibt es Brutto/Netto/Auszahlungsbetrag.
Das Netto muss beim Unterhalt noch bereinigt werden.
edy
Hallo Sandra 89,
Bein Zugewinnausgleich geht es darum:
Jeder Partner hat ein Anfangsvermögen und ein Endvermögen ( das gilt für, dich sowie deinen Nochmann),
Übersteigt bei einem (oder Beiden jeweils) dass Endvermögen das Anfangsvermögen, dann ist das jeweils ein Zugewinn.
Der jeweilige Zugewinn muss jeweils mit dem anderen Partner geteilt werden.
Jeder hat einen Auskunftsanspruch vom anderen.
Für die Berechnung sind die Stichtage Hochzeitstag und Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Der Zugewinnausgleich kann von der Scheidung abgetrennt werden ( kann also unabhängig von der Scheidung erfolgen), Fristen beachten.
edy
Hallo F_81,
Auch Eheleute können eine Einzelveranlagung verlangen.
Teile dem Finanzamt einfach den STK-Wechsel mit.
Du kannst gerne beim FA anrufen, man wird dir weiterhelfen.
Wer hat die KU-Berechnung vorgenommen?
edy