Beiträge von edy

    Hallo Kristine_s93,


    Wie alt ist denn der Sohn ?


    Für die Scheidungskosten kann Verfahrenkostenbeihilfe beantragt werden.


    Beim Jugendamt hat er auf eine klare Wochenteilung bestanden

    hier sollte evtl. eine Regelung beim Familiengericht gefunden werden.


    edy

    Hallo Nathalie.


    Wenn du jetzt die Scheidung einreicht,wird es bis zum Scheidungstermin bestimmt auch 6-12 Monate dauern.


    Zunächst muss der Versorgungsausgleich geklärt werden.


    Der Zugewinnausgleich, wenn man nicht darauf verzichten will, kann abgetrennt werden, die Vejährungsfrist beträgt 3 Jahre, ab rechtskräftiger Scheidung.


    edy

    Zur Zeit sind alle registrierten Teilnehmer "verschwunden" also dem System nicht bekannt.


    Es besteht die Möglichkeit, sich neu zu registrieren ( bitte mit dem alten Nick-Name & plus einem Zusatzbuchstaben, also z.B."Edy" als Edy1).


    Die Admins sind dran die "Baustelle" zu beheben. Wenn alles wieder normal läuft, werde ich den " Zweitnamen" wieder löschen. Bei Neuregistrierungen ist nicht zu beachten.




    edy

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    Die Admins sind dran die "Baustelle" zu beheben. Wenn alles wieder normal läuft, werde ich den " Zweitnamen" wieder löschen. Bei Neuregistrierungen ist nicht zu beachten.




    edy

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    Es besteht die Möglichkeit, sich neu zu registrieren ( bitte mit dem alten Nick-Name & plus einem Zusatzbuchstaben, also z.B."Edy" als Edy1).


    Die Admins sind dran die "Baustelle" zu beheben. Wenn alles wieder normal läuft, werde ich den " Zweitnamen" wieder löschen. Bei Neuregistrierungen ist nicht zu beachten.




    edy

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    Es besteht die Möglichkeit, sich neu zu registrieren ( bitte mit dem alten Nick-Name & plus einem Zusatzbuchstaben, also z.B."Edy" als Edy1).


    Die Admins sind dran die "Baustelle" zu beheben. Wenn alles wieder normal läuft, werde ich den " Zweitnamen" wieder löschen. Bei Neuregistrierungen ist nicht zu beachten.




    edy

    Zur Zeit sind alle registrierten Teilnehmer "verschwunden" also dem System nicht bekannt.


    Es besteht die Möglichkeit, sich neu zu registrieren ( bitte mit dem alten Nick-Name & plus einem Zusatzbuchstaben, also z.B."Edy" als Edy1).


    Die Admins sind dran die "Baustelle" zu beheben. Wenn alles wieder normal läuft, werde ich den " Zweitnamen" wieder löschen. Bei Neuregistrierungen ist nicht zu beachten.




    edy

    Hallo Caluba,


    Wenn du deine Noch-Frau wieder "aufnehmen" willst, dann übernimmst du automatisch Verantwortung.


    Warum nimmt du sie wieder auf ?


    edy

    Hallo Caluba,


    Jetzt möchte meine Frau zurück habe mir in 8 Monaten mit der Tochter alles neu aufgebaut und somit eigene Ausgaben so das ich keine Luft habe noch etwas ab zu fangen.


    hat deine Frau eigenes Einkommen ?


    Wie alt ist die Tochter ?


    Auf wen sind die Verträge deiner EX/Noch-Frau ausgestellt ?


    edy

    Hallo,

    Verdient der ex 8000 Netto drückt er Mal ebend 1300€ für ein 12 jähriges Kind ab .


    Kostet ein kind 1300€ im monat ?

    Die Überlegung war hier:


    Dem Kind ging es in der Familie mit gut verdienenden Vater gut ( 8000 € Netto).


    Es fehlte ihm an nichts. Der Vater gab also fürs Kind bestimmt auch 1300€ aus. ( Wohnung,Smartphon,Urlaub,Kleidung usw). Wenn es dem Kind nun nicht schlechter gehen soll, dann zahlt der Vater 1300€.


    Schlechter sieht es m.E. bei Vätern aus, die nur wenig über dem Selbstbehalt verdienen.


    edy

    Hallo HALLOFRANKE7O7O,


    du solltest dich mit deinen Beschwerden schon an die richtigen Stellen wenden.


    Wir behandeln hier die Sache nach den bestehenden "Gesetzen".


    Für eine Änderung der Gesetze sind die Politiker verantwortlich.


    Du kann gerne eine Diskussion in der Rubrik "nichts zum Thema" starten.


    edy

    Hallo,


    Dann habe ich vor einigen Tagen die besagte Person getroffen, die im gleichen Unternehmen arbeiten (Personalabteilung) und mir mitteilte, dass ihr zufällig ein Vertrag von ihm in die Hände fiel auf MinijobBasis bei einer Tochterfirma.


    Bereinigtes Nettoeinkommen von ihm unter 2100€. Also gemäß Tabelle der niedrigste Satz.

    Bereinigtes Einkommen ist nich gleich Nettoeinkommen.


    edy

    Hallo Smuji,


    Zitat von aus dem WWW


    Der zur Auskunft Verpflichtete hat eine vollständige und klare Aufstellung seiner Einkünfte vorzulegen. Auf Verlangen muss er Einkommensunterlagen beifügen, also z.B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen, Verträge, Quittungen usw. Kopien reichen aus.

    edy

    Hi Freak40,


    Lass dir den Titel/JA-Urkunde vorsichtshalber herausgeben oder, wie weiter oben beschrieben.


    I.d.R. wirst du keinen Ärger bekommen, ohne Herausgabe des Titels.( es ist aber möglich).


    Der Titel/JA-Urkunde kann immer vollstreckt werden, solange er gültig ist.


    Man muss den Titel nur einem Gerichtsvollzieher übergeben, und der vollstreckt. Es wird nicht mehr überprüft ob die Vollstreckung eigentlich


    gerechtfertigt ist ( das erspart längere Prozesse). Eine ungerechtfertigte Vollstreckung müsste dann rückabgewickelt werden, mit Zeit und Kostenaufwand.


    Wenn du Vetrauen zu deinem Kind hast, wird i,d,R. nicht passieren. Und nein du wirst wahrscheinlich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.


    edy