Hi Freak40,
Lass dir den Titel/JA-Urkunde vorsichtshalber herausgeben oder, wie weiter oben beschrieben.
I.d.R. wirst du keinen Ärger bekommen, ohne Herausgabe des Titels.( es ist aber möglich).
Der Titel/JA-Urkunde kann immer vollstreckt werden, solange er gültig ist.
Man muss den Titel nur einem Gerichtsvollzieher übergeben, und der vollstreckt. Es wird nicht mehr überprüft ob die Vollstreckung eigentlich
gerechtfertigt ist ( das erspart längere Prozesse). Eine ungerechtfertigte Vollstreckung müsste dann rückabgewickelt werden, mit Zeit und Kostenaufwand.
Wenn du Vetrauen zu deinem Kind hast, wird i,d,R. nicht passieren. Und nein du wirst wahrscheinlich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.
edy