Hallo Löffel,
wird sie dann den Minijob nicht aufgeben ?
edy
Hallo Löffel,
wird sie dann den Minijob nicht aufgeben ?
edy
Hallo loeffel,
Wenn die Tochter 18. Jahre ist, und bei der Mutter wohnt, hat sie einen Unterhaltbedarf von 689€, hier wird das volle Kindergeld (250€) angerechnet.
Der verbleibende Betrag von 439€, wird auf beide Elterteile gequotelt.
Jedem Elternteil muss aber der Selbstbehalt bleiben.
edy
Hallo loeffel,
Der Tochter ab 18, steht nur Unterhalt zu,wenn sie in Schule/Ausbildung ist.
Wie hoch ist das Einkommen deiner EX ?
edy
Hallo ZaffiC,
Bitte das Jugendamt um eine Neuberechnung, somit wird eine neu JA-Urkunde/Titel ausgestellt.
edy
Hallo ZaffiC,
Zunächst musst du den bisherigen Unterhalt weiter zahlen, bis die Titel/Jugendamtsurkunden abgeändert sind.
Wer hat die Berechnungen bisher vorgenommen ?
edy
Hallo ,
Also prinzipiell ist die Düsseldorfer Tabelle ja nur eine Richtlinie sie unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Somit ist sie rein willkürlich und auch nicht aktuel
das bedeutet doch aber nur, das man von der Richtlinie abweichen " kann". Sie ist deshalb aber nicht willkürlich( ob sie damit richtig ist, steht auf einem anderen Blatt).
Sollte ich mir erneut einen Anwalt suchen um es berechnen zu lassen. Trage ich ja wiederum die Anwaltskosten. Auf dem Jugendamt würde es kostenlos passieren das wird aber abgelehnt.
Nach Ablauf von 2 Jahren, kann auch das JA die Berechnung wieder vornehmen.
edy
Hallo Kathi13,
So wie dir geht es den meisten Unterhaltszahlern. In D wird zwar viel für Familien getan, aber zu wenig für Familien nach Trennung/ Scheidung.
Überschlage doch mal die Kosten, wenn das Kind bei dir wohnen würde.
Wie kann es sein das man sobald man den Unterhalt anwaltlich geregelt hat... In der Zukunft vom Jugendamt aber nicht mehr geregelt werden darf?.
das ist so nicht richtig.
edy
Hallo Pallmall,
bestand in der Zeit, für die du nun nachzahlen sollst ein Titel ?
Kindesunterhalt ist i,d,R. steuerlich nicht absetzbar.
ZitatFalls du keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind hast, kannst du gezahlten Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Kindesunterhalt ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
edy
Hallo Piepmann555,
Titel für laufenden Unterhalt
Es ist ja nicht mein Kind/meine Ex, die den Titel verlangen
Na ja, wenn Kind/Ex Gelder vom Jugendamt bekamen, und das JA sich nun um die weitere Sache kümmert, sind sie schon dem Jugendamt "verpflichtet" .
Titel für laufenden Unterhalt ausstellen lassen auf den Namen des "Kindes" (vertreten durch z.B. Namen der Mutter).
Beachte: Ich gebe hier nur meine unverbindliche Meinung weiter. Du kannst dich gerne weiter juristisch beraten lassen.
edy
Hallo Piepmann555,
möglich dass wir uns gegenseitig nicht richtig verstehen?
Beim einen Titel laufender Unterhalt ist m.E das Kind der "Gläubiger",
beim anderen Titel ( Rückzahlung Unterhaltsvorschuss), ist die Vorschusskasse der "Gläubiger".
Jeder Gläubiger kann nur für seine Forderungen "vollstrecken".
edy
Hallo Piepmann555,
Bitte immer genau schreiben, ob es um den laufenden Unterhalt, oder um die Rückzahlung des Unterhaltvorschusses geht.
Meiner Meinung nach sollten die beiden vertschiedenen Sachen auch verschieden ( also jedes für sich) behandelt werden.
Es sollten also zwei Titulierungen vorgenommen werden.
Du wirst dich m.E nach nicht dagegen währen können.
Bei der Titulierung des laufenden Unterhalt, bitte auf eine Begrenzung bis zum 18 Lebensjahr hinwirken.
edy
Hallo Piepmann555,
Ja, die Ratenzahlung bezieht sich auf den rückständigen Unterhalt, welcher halt dadurch entstanden ist, dass meine Ex/mein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ich aber nicht in voller Höhe zahlen könnte zu der Zeit.
also um den Rückständige Unterhaltsvorschuss?
Warst du zu dieser Zeit leistungsfähig ? hättest du arbeiten können, hättest du mehr arbeiten können ?
edy
Hallo Piepmann555,
Diese Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich den Unterhalt titulieren lasse.
geht es hier um die Ratenzahlung =Rückzahlung geleisteter Unterhaltsvorschuss ? oder um den laufenden Unterhalt?
Wir werden versuchen die einzelnen Fragen zu beantworten.
Den laufenden Unterhalt musst du titulieren lassen ( das Kind hat einen Anspruch auf Titulierung). Wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird es vom Gericht aus ein Urteil/Titel erstellt.
edy
Hallo 18 Karat,
Oft hilft sich ein Ausland konto zu eröffnen wie in der Schweiz.
Vom Anwalt sich anständig Beraten lassen weil ich glaube nicht das hier im Forum Jemand dir hilfe stellung geben wird .
Ich denke eher.man wird dich ins Messer laufen lassen.
Die Forum.betreiber sind allein erziehende Mütter die aus einer Trennung kommen viel.mehr muss man dazu nicht sagen .Nur mal so für dich als Tipp
letzte Warnung ( vor einer Sperre) für dich.
edy
Hallo 18 Karat,
was ist an meiner Antwort falsch ?
edy
Hallo Luisa,
auch bei Gericht solltest du von "unseren Kindern" reden, nicht von "meinen" Kindern.
edy
Übrigens die alten Beiträge von Musil sind natürlich noch vorhanden. oben rechtt beider Lupe=suchen "Musil§ eingeben:
https://www.familienrecht-heut…t/888434/?highlight=musil
edy
Mitglieder die sich nicht mehr anmelden können, bitte neu registrieren....
Hallo 18Karat,
bitte immer ein neues Thema in die entsprechende Forum-Kategorie.
edy
Hallo,
Es hat nichts mit Neutral arbeiten zutun sondern sich an die Gesetzes Lage zu halten auch bei einer Unterhalt Zahlung gibt es Gesetze und Rechte für den Kindesvater . Und wen ich im Recht bin dan hat es nichts mehr mit dem fürs kind arbeiten zutun.
du hast mich nicht verstanden.
Nochmals, ich hätte auch schreiben können, das JA hat's halt mal probiert.
edy