Hallo Ulrike,
Alles was nachweislich am Hochzeitstag einem Partner gehörte , geht in s e i n Anfangsvermögen ( für jeden Partner extra).
Alles was zum Zeitpunkt ( Zustellung des Scheidungsantrages beim Partner, durch das Familiengericht) geht jeweils in Endvermögen.
Wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen, geht je der Wert des Hauses ( minus offener Hypthekenkredit) zur Hälfte ins Endvermögen.
Ein Zugewinn entsteht, wenn das Endvermögen dass Anfangsvermögen übersteigt. ( wird für jeden Partner extra ermittelt).
Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit dem Partner zur Hälfte teilen.
edy