Hallo,
Ich verfüge über keinerlei Einkommen, ausgenommen Kindergeld
du beziehtst staatliche Leistungen ?
Für das Kind kannst du ( bis es 18 Jahre alt ist), Unterhaltsvorschuss beantragen.
sie fordert von mir Geld für ihren Neuanfang, da ich vor Jahren von ihrem Vater eine Summe erhalten habe, um meinen Kredit zurückzuzahlen.
Du stehst alleine Im Grundbuch des Hauses?
edy