Hallo ,
Titel ist Titel, der muss evtl. abgeändert werden.
edy
Hallo ,
Titel ist Titel, der muss evtl. abgeändert werden.
edy
Hallo Sebat,
zu nächst einmal eine schnelle Antwort.
Elterngeld nicht vergessen.
edy
Hallo,
Das ist doch eigentlich der Job von JA selbstständig mein netto zu bereinigen.
Du gehst davon aus, dass das JA fair für beide Seiten berechnet? ( dem kann so sein, muss aber nicht).
Ich nehme an es gab gar keine Neuberechnung? Es gibt nur den Hinweis, dass ein Anhebung wegen der Düsseldorfer Tabelle, durchgeführt werden sol!
Berechnung abwarten (vorlegen lassen) und dann gehts hier weiter.
edy
Hallo,
mir wurde in einem anderen forum empfohlen die Berechnung anzunehmen und checken zu lassen. Also nicht direkt ablehnen um erst zu checken ob es sich lohnt. Könnt ihr das bestätigen ?
Ja natürlich , immer checken lassen.
Hier schein es aber hauptsächlich um die Erhöhung laut Düsseldorfer Tabelle zu gehen.
Lass dir die Berechnung zuschicken, und wir sehen hier weiter.
Wurde dein Netto bereinigt? (Fahrtkosten zur Arbeit usw?).
edy
Hallo ,
Wäre das relevant, selbst wenn sie das getan hätte ? Wenn sag ich mal das ding von ihr im dezember angekommen wäre, dass sie rückwirkend für das ganze Jahr die Differenz bekommt ?
Rückwirkend nur bis zum Zeitpunkt an dem sie die Forderung an dich gestellt hat. Wenn dann die Berechnung länger dauert , trotzdem bis Tag der Forderung.
edy
Hallo,
Meine ex hat mir angeblich im Dezember schon einen Brief zukommen lassen
das kann sie sicher nachweisen ?
Ab Januar könnte die evtl. Nachzahlunggefordert werden.
edy
Hallo Vinke90,
ab wann wurde die neue Summe gefordert? Ab wann wurde dir die Forderung mitgeteilt?
edy
Hallo Thomas1234,
Ich schrieb ,dass das Geld was in der Ehe erworben wurde, beiden Partnern gehört. Warum willst du versuchen
das Geld ( was auch deiner Nochfrau gehört) einseitig zu verringern?
edy
Hallo
wie lange kann man die Angaben von der Bank in Erfahrung bringen?
bei der Bank nachfragen usw.
mit solchen Dingen solltest du dich auseinandersetzen, nicht mit "Tricksereien".
edy
Hallo .
ich hatte so ca. 150.000 Euro. Was ich blöderweise nicht mehr nachweisen kann.
Gibt es keinerlei Bankunterlagen mehr? hast du bei der Bank nachgefragt?
Was hatte die Frau ?
edy
Hallo,
Im Grundbuch stehen beide.
Wer hatte wieviel Vermögen am Hochzeitstag?
edy
Hallo Thomas1234,
wer steht im Grundbuch ?
edy
Hallo Thomas1234,
Beide Partner müssen wenn gefordert, alles offenlegen.
Du solltest dich erstmal damit befassen was du ihr überhaupt zahlen müsstest.
Beim Haus, wer steht im Grundbuch ?
edy
Hallo Thomas1234,
bitte keine "Romane" schreiben.
Wenn sie Kenntnis von deinen Konten/ sonstigen Werten hat, wird man die Konten zum Zeitpunkt der Trennung heranziehen.
Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, ist das während der Ehe erwirtschaftete Geld/Vermögen "euer Geld".
Beim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn jeweils zur Hälfte geteilt.( also die Vermögenssteigerung zwischen Hochzeitstag und Trennung).
edy
Hallo.
Bei den genannten Zahlen dürfte der Mutter etwa 70.000 € zustehen.
ist natürlich auch möglich, wäre ich auch einverstanden.
edy
Hallo HALLO...
Dem Kind steht ein Titel zu ( wurde dir aber bereits hier geschrieben?).
Du zweifelst also an der Auskunft deines Fachanwaltes?
Ein "statischer" Titel ist auf einen bestimmten Betrag festgelegt, und ändert sich im Gegensatz zu einem dynamischen Titel ( da wird eine Prozentzahlfestgelegt) , nicht automatisch.
edy
Hallo Minapina007,
Ich kann natürlich für nichts garantieren, es sollte ein grober Überschlag sein.
Ja du siehst es richtig.
edy
Hallo Minapina007,
Ich denke dir stehen ca. 50 000€ Zugewinnausgleich zu.
edy
Hallo Minapina007,
Wie hoch war sein "Vermögen am Hochzeitstag" ? wieviel hat er geerbt?
edy
Hallo Minapina007,
Vorausgesetzt das Haus würde 600 000€ erzielen, dannwürden dann evtl. noch Vorfälligkeitszinsen
bei der Bank anfallen.
Der Wert das Hauses zur Berechnung des Zugewinnausgleiches beträgt 240 000€.
Nun kommt es darauf an was jeder nachweislich an Vermögen zum Hochzeitstag hatte.
edy