Beiträge von edy
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Hallo Samsung,
Das JA ist bei Berechnungssachen wie ein gegnerischer Anwalt zu sehen. ( ist auch so gewollt).
Bei anderen Sachen kann es vermitteln.
edy
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Hallo Samsung,
Mein Tipp in deiner Situation,
mach einen Beratungstermin beim Jobcenter aus.
Vielleicht bringt das nicht wirklich was, aber die 2 Stunden sind m.E. nach
eine gute Investition.
Es gibt zwar überall viel zum nachlesen, manchmal wird dies aber auch
negativ interpretiert.
In deiner Situation sollte man der Sache aber konsequent nachgehen.
Lass dich nicht abwimmeln!!
lg
edy -
Hallo Sebastian,
Ich habe mit alledem keinen "Stress" gehabt.
Kinder sind bei mir geblieben. ( keiner hat Druck gemacht,ihre Entscheidung wurde akzeptiert).
Mein Motto:
geht es der EX gut,geht es den Kindern gut,geht es mir gut!
edy
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Hallo Sebastian,
anfangs dachte ich: "den langen Bericht" werde ich nicht lesen, habe es aber getan.
gefällt mir.
Noch zur Ergänzung:
totale Verweigerer sollten daran denken dass sie sich auf Dauer für das ALGII-Niveau
"entscheiden".
Für alle andere gilt, macht das Beste daraus, irgend wann sind die Kids erwachsen und
haben eine abgeschlossene Ausbildung.
edy
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Hallo,
"für alle Fälle" würde ich mich mal beim Jobcenter beraten lassen.
Der RA sollte sich auch im Sozialrecht auskennen.
edy
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Hallo Samsung,
Ich dachte eher, dass der Unterhalt dann beim Bedarf zusätzlich vom JC
gezahlt wird. Du wärest dann zwar auf ALGII-Niveau, hättest aber evtl. sogar mehr Geld.
edy
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Hallo Samsung,
Ein Gedanke in die andere Richtung:
Evtl. besteht die Möglichkeit aufstockendes ALGII zu bekommen?
Bei bestehenden Titel, könnte der Unterhaltsbetrag den Bedarf (ALGii) um diese Summe erhöhen.
lg
edy -
Hallo,
kauf ihr doch ihren Teil des Grundstücks ab.
edy
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Hallo,
Hallo und danke, edy!
Aber nicht, wenn das Kind minderjährig ist, oder?
Es gibt Fälle dass das Kind nicht mit den Eltern zusammen wohnen kann,dann käme das Kind
z.B. in die Obhut des JA (betreutes Wohnen,Heim usw.) oder in eine Pflegefamilie.
Da müssten die Eltern dann, wenn leistungsfähig zahlen.
edy
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Hallo,
Ja die Eltern können einfach vom Kind den Auszug verlangen.
und noch was: wohnt das KInd weiterhin bei den Eltern, kann der Elternteil einen angemessenen Betrag
für enstehende Kosten ( Miete, NK,Versicherungen usw.) vom Kind verlangen.
edy
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Hallo Thorsten,
machen wir doch mal das Spielchen:
Netto-EK des Vaters?
Netto-EK des Kindes?
edy
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Hi,
edy,
wie gesagt: alles nicht gegeben. Das Kind will ausziehen, obwohl es nicht aufgrund gegebener Umstände notwendig wäre.dann trägt es bei einer Klage ein hohes Prozessrisiko.
edy -
Hi
Für einen Auszug würde sprechen:
Wenn das Kind zur Schule/Ausbildungstätte täglich gesamt mehr als 3 Stunden Fahrtzeit hätte.
Wenn die Elterwohnung nicht zumutbar wäre. ( kein extra Zimmer usw.)
edy
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Hallo Torsten,
Bedarf 735€
abzüglich Azubi-Lohn
abzüglich volles KG
Bei Kind mit eigener Wohnung ist der Bedarf 735€ (DT findet hier gar keine Beachtung)
Bei der DT entsteht der Bedarf durch das addierte EK beider Eltern.
edy
edy
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Hallo Thorsten,
Für einen Auszug würde sprechen:
Wenn das Kind zur Schule/Ausbildungstätte täglich gesamt mehr als 3 Stunden Fahrtzeit hätte.
Wenn die Elterwohnung nicht zumutbar wäre. ( kein extra Zimmer usw.)
Und dann spielt natürlich das EK der Eltern eine Rolle.
edy
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Hi Thorsten,
du lebst ja auch noch?
So einfach ausziehen geht nicht, die Eltern können dem Kind anbieten
weiterhin bei einem Elternteil zu wohnen.
Und: die 735€ Pauschale bekommt das Kind nur wenn die Eltern auch leistungsfähig sind.
Und lt. Leitlinien: jeder hat nur den Anteil zu zahlen, den er auch alleine zahlen müsste.
Das KG wird voll auf den Bedarf angerechnet.
edy
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Hallo London,
ZitatMit der Rechtswirksamkeit des Scheidungsurteils wird auch die Zahlung des gerichtlich festgelegten Zugewinnausgleichs fällig.
Ist die Scheidung schon rechtskräftig?
edy
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Hallo London,
Es kommt darauf an was du daraus "machen" willst ?
Es ist eigentlich nicht deine Sache, wenn der EX sich einen günstigeren Kredit bei der Bank "erschleicht", durch vorgegaukelte Bonität.
Du könntest ihm mit dem Hinweis mal mit seiner Bank zu reden, aber "Beine machen" ?
edy
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Hallo london,
Die Gegenseite sollte hier nichts vermischen.
Wenn deine "Zugewinnsumme" feststeht, solltest du für die Verzögerung der Auszahlung einen
entsprechenden Zinssatz verlangen.
Neues Haus? evtl. dient dein "Zugewinn" auch bei der neuen Kreditvergabe als sein "Eigenkapital". ?
edy