Hi,
Ein Jobcenter kann nicht einfach einen Beschluss fassen.
Wenn ja, musst du widersprechen.
Teile zunächst dem JC mit wie hoch dein Netto-EK ist.
Wende dich ans Jugendamt.
edy
Hi,
Ein Jobcenter kann nicht einfach einen Beschluss fassen.
Wenn ja, musst du widersprechen.
Teile zunächst dem JC mit wie hoch dein Netto-EK ist.
Wende dich ans Jugendamt.
edy
Hallo,
Ich verstehe die Frage nicht so recht leider.
Wurdest du irgendwann zu Unterhalt verpflichtet? hast du was unterschrieben?
Wurdest du irgendwann voher zur Unterhaltszahlung aufgefordert? von der EX ? von einem "Amt" ?
edy
Hallo benberlin,
Unterhaltvorschuss müsste gehen.
Du darfst nur nicht wieder verheiratet sein.
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?
???
edy
Hallo benberlin,
Du scheint was schief zu laufen.
Seit wann lebt die Tochter bei dir?
Warum beantragst du nicht Unterhaltsvorschuss?
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?
edy
Hallo Bert,
Im Trennungsjahr muss sie nicht viel unternehmen um die jetzige Situation
zu verändern. Danach schon.
In der Bilanz müsste aber auch eine evtl. Privat-Entnahme/ Gehalt für die EX
aufgeführt sein.
edy
Hallo Frank,
google mal nach
Höheres Einkommen des betreuenden Elternteils
edy
Hallo,
zunächst müsste man wissen wie hoch die beiden Netto nach Bereinigung sind.
Ja, bei einem 3 -fach hohen EK kann der Vater auch noch zu Barunterhalt verpflichtet werden.
edy
Hallo Dieter,
Als Basis für den Trennungsunterhalt solltest du das EK nach Steuerkl.-Änderung nehmen.
( Die St-Klasse muss zum 1.1. des Jahres nach der Trennung gewechselt werden.)
Dieses muss dann bereinigt werden.
Davon wird dann der Kindesunterhalt abgezogen.
Dann sollte man beide bereinigte EK (nachdem KU) zusammen zählen. Jedem sollte ungefähr die
Häfte bleiben. Selbstbehalt ist jeweils 1200€
edy
Hi Ameise,
welches Einkommen soll denn überobligatorich sein?
und, Schwarzarbeit musst du selbst zur Anzeige bringen.Welches Eigentor wäre das?
edy
Hallo Ameise,
auf welcher Seite steht denn das JA?
Ist dein EX noch berufstätig?
edy
Hallo Xelawi86.
Das Sorgerecht beinhaltet eigentlich nur das Kind wichtige Entscheidungen betreffend,
z.B. größere Operationen,wahl der Relegion.Schulwahl,Urlaub in gefährtede Gebiete usw.
allse andere wir extra geregelt.
Du kannst den Umgang regeln lassen.regeln wer das KInd von der Kita abholt usw.
edy
Hallo Ameise,
wie hoch ist denn sein gesamt Netto-Einkommen?
edy
Hallo Traumwelt,
Den Unterhalt für beide kinder bestreite ich alleine. Es wurde aber nie gerichtlich festgesetzt.
Wer hat den denn sonst festgesetzt?
Wie wurde er berechnet?
Wie viel Unterhalt zahlst du für die 18 jährige Tochter?
edy
Hallo Traumwelt,
Bedenke BAFöG ist von dem Verdienst der Eltern abhängig. Je mehr die Eltern verdienen
desto weniger BAFöG gibt es. Bekommt der Sohn BAFöG musst du weniger Unterhalt zahlen.
Wenn der Sohn mehr als ca. 7500€ auf seinen Konten hat, muss er das "mehr" erst verwerten bis er BAFöG bekommt.
Die BAFöG-Ämter machen einen Datenabgleich ( bei Jedem).
edy
Hallo,
Bin mit meine Tochter nach Belgien
Tochter 4 j alt.
KM hat mich mit kindes entzug angezeigt.
Und was war die Folge der Anzeige?
edy
Hallo,
Natürlich sollte jeder den Anderen bei Fahrten ins Ausland informieren. (wenn mehrere Tage)
Evtl. beim Jugendamt eine Vereinbarung unterschreiben.
edy
Hallo Zaza,
ich kann dich verstehen.
du kannst dich besser in FB-Gruppen zum Thema "entsorgte Väter " austauschen.
Dieses Forum behandelt primär die rechtlichen "Möglichkeiten".
Schließe dich Vätergruppen an, nehme an Demos teil, schreibe deinen Bundestagsabgeordneten an.
Nur wenn dies viele tun, wird die Politik vielleicht einlenken.
edy
Hallo Zaza77,
male dir ein Plakat, und stelle dich vors Gericht.
edy
Hallo,
Aber das was du schreibst ist Schwachsinn.
Super, so macht man sich Freunde.
Eine Antwort halte ich nicht bereit, sonst schreibst du mir evtl. auch dass es Schwachsinn ist.
edy