Beiträge von edy
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Hallo Betrogener,
ich hoffe du betrügst dich hier nicht selbst.
Hat der Unterhaltsberechtigte keine eigene Wohnung, dann wird anders gerechnet.
edy
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Hallo Betrogener.
es ist schon ein Unterschied ob das Kind bei einem Elternteil wohnt oder in eigener Wohnung.
edy
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Hallo Betrogener,
735€ bei eigener Wohnung stimmt.
Bekommt das Kind BAFöG? ist es BAFöG-berechtigt ?
hat die Mutter Einkommen?
edy
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Hallo,
was macht den das 18 Jährige Kind zur Zeit? Schule/Ausbildung?
wohnt es bei der Mutter/eigene Wohnung`?
edy
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Hallo Meike,
Teilt doch euer Vorhaben dem Jugendamt mit.Damit wird es "dokumentiert".
Ein willkürlicher Rückzugzug zur Mutter wird nicht so einfach gehen. Das Kind braucht einen
festen "Mittelpunkt" ( Elterntei,Schule,Freunde)
edy
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Hallo Morille,
?Können sie die Schenkung bezeugen, in dem sie einem Brief schreiben? So zusagen, dass sie mir es geschenkt haben, als Hochzeitsgeschenk.
Das sollten sie tun, aber dass dieses Geschenk nur an dich ( nicht deinen Ex) ging.
Am besten genauer Betrag,Datum usw.
Ob die Gegenseite dies anerkennt?
Um welche Summe geht es hier?
edy
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Hallo Nicole,
Die JA-Urkunde ist vollstreckbar.
Du kannst damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen der das Geld "eintreibt".
Wende dich zuvor nochmals an das zuständige Jugendamt.
edy
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Hallo Nicole,
besteht ein Unterhaltstitel /Jugendamtsurkunde ?
edy
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Hallo,
Inverzugsetzung heisst 1 Brief mit Zahlungsaufforderung vom Anwalt meiner Ex? Und ab diesem zeitpunkt muss ich Betreunungsunterhalt zahlen?
Wenn deine EX nachweisen kann das sie Summe X Betreuungsunterhalt gefordert hat, dann
hat sie dich auch ohne Anwalt in Verzug gesetzt ( schwer nachweisbar)-
edy
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Hallo,
Mir geht es darum das Kind zu sehenJa,darum geht es.
und nur dass sollte beim JA rüberkommen.
edy
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Hallo Alfi,
ich würde auf jeden Fall versuchen, jede Möglichkeit des Umgangs wahrzunehmen.
Unter welchen Umständen dieser zu Stande kommt ist m.E. zweitrangig.
Es nützt zunächst nicht zu zeigen "wer hier der Stärkere ist"
edy
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Hallo Andi,
Meine beiden Kinder sind nun bereits 28 und 26 Jahre alt.
Es gab damals bei uns eine sogenannte "Vorschulklasse". Dort lernten die Kinder auch schon
Stoff aus der ersten Klasse, aber nicht so intensiv eher spielerisch. Es gab keine Benotung usw.
da wir noch eine glückliche Familien waren ( auch finanziell) haben wir es den Kidds "gegönnt".
edy
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Hallo Andi,
Meine beiden Kinder haben wir ,meine EX und ich, einvernehmlich
ein Jahr später zur Schule angemeldet. Ich sehe da keinen Nachteil.
Finanziell kostet es etwas, das stimmt-
edy
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Hallo Marco,
Hallo,
mir ist klar, dass ich Unterhalt zahlen muss. Der wird aber nicht so hoch sein, dass es für diese Wohnung und den Lebensunterhalt reicht ....Wenn du aber die Wohnung behalten willst und du Kindesunterhalt und für die EX
Trennungsunterhalt zahlen musst ?
Dir bleiben evtl. nur 1200€
Da gibt es schon Streitpunkte.
edy
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Hallo Marco,
Als Eltern habt ihr beide das gemeinsame Sorgerecht.
Es geht also denächst um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das ist aber aus wirtschaftlichen Gründen absolut unmöglich, von daher wäre es besser, wenn sie sich etwas Neues sucht
Das ist meist der absolute Streitpunkt. Die Unterhaltszahlungen.
edy
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Hallo Nadine,
gern geschehen.
Einen ersten Hinweis könnte auch die Einstufung der Brandschutzversicherung sein.
Wert 1914 auf heute indexiert.
edy
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Hallo,
Ich will in der Wohnung bleiben, da ich vermeiden möchte, das unser Sohn ( 6 ) seinen Lebensmittelpunkt ( sein Kinderzimmer, sein Zuhause ) verliert
Ist denn schon geklärt dass der Sohn bei dir bleibt?
edy
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Hallo Nadine,
Unbedingt den Verkehrswert selbst heraus finden.
edy