Hallo Erdi,
Ob sie die Hälfte von allem bekommt ist doch gar nicht klar.
Jeder bekommt die Hälfte des anderen Zugewinns.
lies dich mal zum Thema Zugewinn (google) ein.
edy
Hallo Erdi,
Ob sie die Hälfte von allem bekommt ist doch gar nicht klar.
Jeder bekommt die Hälfte des anderen Zugewinns.
lies dich mal zum Thema Zugewinn (google) ein.
edy
Hallo Thomas,
für den TU bist du mindestens 1 Jahr verpflichtet. TU kann aber bis
zur rechtskräftigen Scheidung zugesprochen werden.
edy
Hallo Daniel,
der JA-Mitarbeiter scheint hier eine neutrale Person zu sein.
halte dich weiterhin an ihn.
edy
Hallo Thomas,
Vereinbaren kann man so ziemlich alles.
Vorher sollte man sich aber alles durchrechnen.
Auf Trennungunterhalt kann die Frau verzichten ( sollte aber schriftlich beim Notar
mit den anderen Sachen fixiert werden.)
edy
Hallo crshHD,
Bei der Zugewinnberechnung wäre es egal, weil Erbe neutral behandelt wird.( d.H. Erbe kommt
ins Anfangsvermögen).
Bei einer evtl. Trennungsunterhaltzahlung könnte es anders aussehen.
Wenn die Wohnung koplett abbezahlt ist, könnte eine Wohnvorteil angerechnet werden,ohne
das man Zinsen gegenrechnen kann.
edy
Hallo Erdi,
Gewinn und Zugewinn sind verschiedene Sachen.
Zugewinn ist jeweils der Unterschied zwischen Endvermögen minus Anfangsvermögen
für jeden Partner.
edy
Hallo Erdi,
Sie hat nicht's es sei den sie hat was von ihrer der Familie erhalten wovon ich nichts weiß.
Ihr könnte aber die Hälfte deines Zugewinnes zustehen.
Wir sind zwsr getrennt aber sie hat die Scheidung immer noch nicht beantragt auch hat sich sonnst nichts geändert (Steuerklasse unsw.).
Das könnte zu einer saftigen Steuernachzahlung führen.
edy
Hallo Kaffebohne,
damit der TU richtig berechnet werden kann, benötigst du natürlich alle Angaben
über die Einkünfte der Gegenseite.
Der Kindesunterhalt für Kind eins, wird von deinem bereinigten EK abgezogen, der Rest dient als
Grundlage zur Berrchnung des TU.
Nachdem der Trennungsunterhalt feststeht, kann vereinart werden,
wie welche Gegenleustungen usw. verrechnet werden.
edy
Hallo Freddy,
Ja der Wohnvorteil kann dein relevantes Einkommen erhöhen,
Kreditzinsen kannst aber gegenrechnen.
Zur Altersvorsorge: die 4 Prozent beziehen sich auf die sekundäre Altersvorsorge,
ca. 18 Prozent werden beim Abzug Brutto - Nettolohn erbracht.
edy
Hallo Erdi,
Ja wenn es dein gesamtes Vermögen ist, kann der Hausverkauf zu Problemen führen.
Ihr lebt getrennt? (Steuerklasse schon geändert? )
Du solltest mal mit einer Zugewewinnberechnung seitens der Frau rechnen.
Zur Zeit hat das Haus einen für die Zugewinnberechnung relevanten Wert von 120 000€.
Es wäre zu berechnen was du an deine (bald) Ex ausgleichen müsstest.
edy
Hallo,
Meine Frage; Das Bafög Amt sagte jetzt mündlich, dass ich 800 € Unterhalt zahlen muss.
Du hast mit dem BAFöG.Amt gesprochen?
Lass dir das in einem Ablehnungsbeid bestätigen.
edy
Hallo Kaffeebohne,
Um was geht es dir?
Kindesunterhalt Trennungsunterhalt nachehelicher Unterhalt ?
Das KInd im Heim wird voll vom JA gefördert?
lg
edy
Hallo Hilflos,
In manchen OLG-Leitlinien steht, dass wenn die Warmmiete grösser als ca. 480 Euro beträgt, dieser Betrag nicht aus dem Selbstgehalt zu tragen ist. Mein Frau ist ausgezogen und nun habe ich 1.000 Euro alleine zu tragen.
Das SZ ist der Auffassung, das lt. den Leitlinien OLG Celle dieser Betrag aus dem Selbsthalt bezahlt werden muss. Das finde ich irritierend.
Für die angegebene Warmiete kann in verschiedenen Städten Deutschlands keine Wohnung gefunden werden.
Dann kommt ein erhöhter Mietanteil zum tragen.
Wie teuer sind bei euch die angemessenen Wohnungen?
Hast du schon mal über einen Wohnungswechsel nachgedacht?
edy
Hallo Cartman,
Ungewöhnlich ist die Forderung der letzten 3 Gehaltsnachweise.
i.d.R. sind das die letzten 12, um einen monatlichen Durschnitt aufs Jahr bezogen zu berechnen.
Ich würde nun die letzten 12 Gehaltsberechnungen dem JA vorlegen.
edy
Hallo Cartman,
was hat sich an deiner Arbeitssituation verändert?
edy
Hallo,
http://www.familienrecht-heute.de/scheidung/steuern.html
Zugewinnausgleich muss nicht versteuert werden
edy
Hallo Alfi,
natürlich hast du ein Recht auf Umgang.
Ich würde auch den betreuten Umgang zunächst akzeptieren.
Deine Aussagen beim JA sollten immer nur dem Kindeswohl entsprechen.
Einen regelmäßiger Anruf "feste Zeit" fusw, solltet ihr vereinbaren.
Die Wohnung muss angemessen sein ( und finanzierbar).
edy
edy
Hallo,
Ich denke hier hat die KM kaum eine andere Wahl, wenn sie staatliche Leistungen benötigt,
muss sie so vorgehen. ( das Amt will es so).
edy