Beiträge von JPS1979

    Hi,


    und wir kennen immer noch nicht den Rechtscharakter dieses Schreibens, ob es Bescheid oder was sonst ist. Ob damit ein Verzicht auf die Vollstreckung existiert. Ich vermute, dass insoweit keine Regelung getroffen worden ist. Dann kann auch vollstreckt werden.


    TK

    Aber auch hier stört mich, dass seitens der Behörde keine Information an mich geflossen ist. Auch über evtl Restforderungen oder Höhe.

    Nach dem Telefonat letztes Jahr, wo die Sachbearbeiterin noch nett meinte "seinen sie froh es ist damit erledigt" kam keinerlei Informationen. Was ja zu erwarten wäre, um auch evtl den Besuch des Gerichtsvollziehers bei weiteren Forderungen nicht tragen zu müssen

    Ich hatte damals mit der Mitteilung das ich wieder zahlen kann, auch Gehaltsunterlagen und alles eingereicht, da ich im Vorfeld ja schon mit der Dame telefoniert habe. Und fand auch die 100 € Rate ok, soviel hätte ich auch von mir aus angeboten.

    Und @TK ich könnte ein Photo reinstecken, aber ein Verzicht auf Vollstreckung ist nicht vereinbart. Nur die letzte Standardklausel sollte ich nicht zahlen können melden sie sich sonst kommt es zum Vollzug.

    Im schreiben wurde über die Einstellung und Rückforderungen nach dem UHvorschG mir die Höhe der Forderungen mitgeteilt und eine monatliche Rate für die Rückzahlung mitgeteilt.

    Und diese habe ich dann auch immer bezahlt. Die Akten wurden dann wohl letztes Jahr einer neuen Sachbearbeiter(in) übergeben die dann gehandelt hat.

    Ich hatte eine Raten Zahlung vereinbart und habe diese auch eingehalten. Lt meinem Verständnis hatten wir einen gültigen Vertrag \ Bescheid der einseitig aufgelöst wurde.

    Und wenn noch Forderungen offen wäre, sollten diese doch wenigstens kommuniziert werden

    Hallo,


    ich habe folgendes Problem.

    Ich hatte für 2 Jahre einen schlechter bezahlten Job angenommen und mit meiner Ex alles geklärt, dass sie den Unterhalt von mir nicht mehr bekommen könne und ich wenn ich mehr verdiene wieder den vollen Unterhalt zahle.

    Alles kein Probelm gewesen, Unterhaltsstelle Jährlich die Unterlagen geschickt, sie haben alles aufgerechnet. Schick.

    Dann habe ich früher mehr Gehalt bekommen, also hab ich der Unterhaltsstelle geschrieben ich kann wieder bezahlen. Soweit so gut.

    Dann kam auch verständlicherweise ein Schreiben, es sind 4500 € aufgelaufen bitte zahlen sie in Raten a 100 € zurück.

    Auch alles gut. 2 Jahre lang habe ich nichts gehört, sie wollten keine Unterlagen nichts haben. Ich zahle fleißig Unterhalt. Letztes Jahr hatte ich dann meine Steuererklärung gemacht und wundere mich, was dauert da so lange. Dann teilte mir das FA mit, dass sie einen Vollstreckungstitel vollstrecken.
    Die komplette Rückerstattung einbehalten. Ohne vorher von der Unterhaltsstelle eine Info oder sonstige Aussage zu bekommen. Ich hatte dann da angerufen und habe von der Sachbearbeiterin die Antwort bekommen, seinen Sie doch froh das es erledigt ist.

    Meine Frage darf Sie einseitig, obwohl ich immer zurückgezahlt habe, einfach so die Rückerstattung einziehen?

    Und nun kommt die nächste Sache, dieses Jahr behalten Sie wieder knapp 200 € ein, obwohl eigentlich alles erledigt ist. Ich habe kein Mahnschreiben oder sonstiges von der Unterhaltsstelle bekommen.

    Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Entscheidungen?


    Danke im voraus


    Jens