Der Vater eines Kindes zahlt Unterhalt an seine Lebensgefährtin und Mutter seines Kindes. Diese bezieht Elterngeld in Höhe von 650 Euro.
Anrechnung von Elterngeld auf Unterhaltspflicht
In seiner Einkommenssteuererklärung machte der Vater die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend und vertrat die Auffassung, dass nur die Elterngeldbeträge, die den einkommensunabhängigen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich übersteigen, zu einer Minderung der als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Beträge führten.
Das Finanzamt hingegen folgte dieser Argumentation nicht und rechnete das gesamte Elterngeld an.