Reform des Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts

Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden
Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden
Trennungskinder: das Sorgerecht, Umgangsrecht und Recht des Kindesunterhalts sind nicht mehr zeitgemäß

Das deutsche Sorgerecht , Umgangsrecht und Unterhaltsrecht bezogen auf Trennungskinder ist nicht mehr zeitgemäß und muss reformiert werden. Das fordern nicht nur Interessenverbände von Trennungsvätern.

Es ist Realität: immer mehr Väter engagieren sich auch nach Trennung und Scheidung für die Kinder. Das hat im deutschen Rechtssystem noch keinen Eingang gefunden. Es besteht Handlunsbedarf. So sieht es auch die Bundesfamilienministerin. Sie will Väter von Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen entlasten. Ein Vater solle nicht den vollen Unterhalt zahlen müssen, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat, so die Familienministerin.

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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Sorgerecht für das Kind bei nicht verheirateten Eltern
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausüben – wenn er möchte.

In der heutigen Zeit sind nicht längst alle Eltern miteinander verheiratet.

Die Frage lautet: wem steht das elterliche Sorgerecht zu? Der Mutter oder auch dem Vater?

Die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist gesetzlich geregelt.

Unverheiratete Väter können das Mitsorgerecht für ihre Kinder erhalten, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Ein gemeinsames Sorgerecht von Mutter und Vater wird nur verwehrt, wenn das Kindeswohl ansonsten beeinträchtigt ist.

(Ur)Alte Rechtslage

Lange Jahre hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater hatte keine Möglichkeit gegen ihren Willen am Sorgerecht teilzuhaben. Nur wenn Mutter und Vater einig waren und dies ausdrücklich bekundeten, entstand ein gemeinsames Sorgerecht.

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Ehegattensplitting auch bei Getrenntleben?

Getrenntes Leben ist nicht gleichbedeutend mit Trennung

zusammenveranlagung
Finanzgericht: Ehegattensplitting ist auch bei Getrenntleben möglich.

Das Finanzgericht Münster hatte folgenden interessanten Fall zu entscheiden:

Ein Ehepaar ist seit 26 Jahren verheiratet.  Sie haben einen Sohn, der ebenfalls 26 Jahre alt ist.  Vor 16 Jahren zog der Ehemann mit dem Sohn (der war damals 10) aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus in eine Eigentumswohnung.

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Herausgabe der persönlichen Sachen des Kindes

Gesetzliche Verfahrensstandschaft eines Elternteils

herausgabe sachen des kindes
Herausgabeanspruch für Sachen des Kindes

Die Eltern leben getrennt, das Kind wohnt bei einem Elternteil. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also dasjenige Elternteil, das die tatsächliche Obhut über das Kind ausübt,  kann vom anderen Elternteil die Herausgabe der persönlichen Sachen des Kindes in gesetzlicher Verfahrensstandschaft verlangen. Es kann also Dinge wie Impfpass und Untersuchungsheft heraus verlangen. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, am24.11.2015 unter dem Az. 11 UF 114/15.

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