Während einer intakten Ehe ist die Frage des Unterhalts kein Problem. Beide Ehepartner beteiligen sich gleichermaßen daran, dass die Familie ausreichend versorgt ist, egal, ob durch Geld oder durch persönliche Leistung in tatsächlicher Hinsicht, wie Haushaltsführung usw.
Die Verantwortung für den jeweils anderen Partner setzt sich über die Ehescheidung hinaus fort.
Derjenige ehemalige Ehepartner, der sich aufgrund der in der Ehe gelebten Verhältnisse in der wirtschaftlich schwächeren Position befindet, hat in aller Regel einen Anspruch darauf, dass er auch nach der Trennung und Scheidung finanziell unterhalten wird. Für die Zeit der Trennung geht es um den Trennungsunterhalt und für die Zeit nach der Scheidung um den nachehelichen Ehegattenunterhalt.
Der Unterhalt für ein gemeinsames Kind wird in diesem Artikel außen vor bleiben und an anderer Stelle besprochen.