Eltern machen ihren Kindern Geschenke, oft auch Geldgeschenke in nicht unbeträchtlicher Höhe. Dabei gilt der Grundsatz: geschenkt ist geschenkt, eine Rückforderung der geschenkten Summe ist ausgeschlossen.
Allerdings gibt es Ausnahmen.
Eltern machen ihren Kindern Geschenke, oft auch Geldgeschenke in nicht unbeträchtlicher Höhe. Dabei gilt der Grundsatz: geschenkt ist geschenkt, eine Rückforderung der geschenkten Summe ist ausgeschlossen.
Allerdings gibt es Ausnahmen.