Kindesunterhalt und Kindergeld steigen mit Düsseldorfer Tabelle 2017

Düsseldorfer Tabelle 2017 und KindergeldDer Januar ist (fast) immer der Stichtag für die neue Düsseldorfer Tabelle – so auch 2017 . Die Tabellensätze werden an den Mindestunterhalt angepasst, wie er sich aus „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612a Abs. 1 BGB ergibt. Die Erhöhung des Mindestunterhalts bewirkt damit auch die Änderung auch der Bedarfssätze der 2.-10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

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