Kindergeld erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sind.
Der Anspruch besteht auch, wenn die Kinder studieren oder sich in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis befinden.