Das beginnenden Jahr hat wieder einige Änderungen im Bereich des Familienrechts mit sich gebracht.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Höhe des Kindesunterhalts.
Düsseldorfer Tabelle
Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 1. Januar 2019 angepasst. Somit gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2019. Sie ist Grundlage für die Berechnung und Zahlung des Kindesunterhalts. Die Höhe des Unterhaltsbetrags richtet sich nach dem Einkommen, dem Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird aber von den meisten Gerichten als Grundlage für die Unterhaltsberechnung genutzt.