Reform des Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts

Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden
Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden
Trennungskinder: das Sorgerecht, Umgangsrecht und Recht des Kindesunterhalts sind nicht mehr zeitgemäß

Das deutsche Sorgerecht , Umgangsrecht und Unterhaltsrecht bezogen auf Trennungskinder ist nicht mehr zeitgemäß und muss reformiert werden. Das fordern nicht nur Interessenverbände von Trennungsvätern.

Es ist Realität: immer mehr Väter engagieren sich auch nach Trennung und Scheidung für die Kinder. Das hat im deutschen Rechtssystem noch keinen Eingang gefunden. Es besteht Handlunsbedarf. So sieht es auch die Bundesfamilienministerin. Sie will Väter von Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen entlasten. Ein Vater solle nicht den vollen Unterhalt zahlen müssen, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat, so die Familienministerin.

Weiterlesen

Kindesunterhalt und Sonderbedarf

Sonderbedarf beim Unterhalt
Neben dem allgemeinen Kindesunterhalt ist in bestimmten Fällen der Sonderbedarf des Kindes abzudecken.

Der laufende Unterhalt für ein Kind oder für mehrere Kinder richtet sich in aller Regel nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird jährlich aktualisiert. Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle ist im Januar 2019 erfolgt.

Neben den Tabellensätzen sieht das Gesetz (Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt) vor, dass bei in besonderen Situationen Unterhalt für das Kind zu zahlen ist, der über dem der Düsseldorfer Tabelle liegt. Der Sonderbedarf ist in § 1613 Abs. 2 BGB geregelt .

Weiterlesen

Änderungen Kindesunterhalt 2019 durch Düsseldorfer Tabelle

2019 Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 2019 an die neuen Bedarfe der Kinder angepasst.

Pünktlich zum 1. Januar 2019 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Das bedeutet, dass für viele Kinder ein geänderter Unterhaltsbetrag zu zahlen ist.

Düsseldorfer Tabelle mit neuen Eingangsbeträgen

Die vom Bundesjustizministerium (Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz) erlassene Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die sogenannte Mindestunterhaltsverordnung, hat in § 1 neue Zahlen für den Mindestunterhalt festgelegt.

Danach beträgt der Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2019 für Kinder in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB) 354 Euro,

in  der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB) 406 Euro und

in der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB) 476 Euro.

Diese Werte sind die Grundlage für die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Januar 2019.

Weiterlesen

Unterhalt Kind – die gesetzlichen Regeln

Fast jedes Jahr im Januar werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle neu gefasst und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. So auch 2019.

Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Unterhalt für das Kind oder die Kinder des unterhaltsverpflichteten Elternteils.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, wird aber wie ein solches behandelt. Vater und Mutter können sich nach einer Trennung an ihr orientieren, wenn es um den Unterhalt für das gemeinsame Kind geht. Fast jedes Jahr haben minderjährige Kinder Anspruch auf mehr Geld, wenn die Eltern getrennt sind.

Weiterlesen

Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Unterhalt

unterhalt-kind-mehrbedarf
Sonderbedarf und Mehrbedarf des Kindes müssen sich die Eltern teilen.

Über Kindesunterhalt wird in fast jedem Scheidungsprozess gestritten, in dem Kinder beteiligt sind. Lange danach treten oft Fragen hinsichtlich Sonderzahlungen zum Unterhalt auf. Speziell geht es um Sonderbedarf und Mehrbedarf des Kindes. Wir zeigen, wann ein Anspruch außerhalb des Tabellenunterhalts besteht.

Weiterlesen

Kindesunterhalt und Kindergeld steigen mit Düsseldorfer Tabelle 2017

Düsseldorfer Tabelle 2017 und KindergeldDer Januar ist (fast) immer der Stichtag für die neue Düsseldorfer Tabelle – so auch 2017 . Die Tabellensätze werden an den Mindestunterhalt angepasst, wie er sich aus „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612a Abs. 1 BGB ergibt. Die Erhöhung des Mindestunterhalts bewirkt damit auch die Änderung auch der Bedarfssätze der 2.-10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

Weiterlesen

Unterhalt für Kinder oft ein Streitfall bei Trennung und Scheidung

Kindesunterhalt
Oft streiten sich getrennte Eltern um den Unterhalt für ihre Kinder.

Wenn sich verheiratete oder nicht verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern trennen, muss die Zahlung des Unterhalts für die Kinder neu geregelt werden.  Nach den Zahlen des  Statistischen Bundesamtes sind 2,2 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland auf Unterhalt angewiesen. Die Sätze für den Kindesunterhalt richten sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde am 1. Januar 2016 aktualisiert.

Sehr oft gibt es bei einer Trennung der Eltern Streit um den Kindesunterhalt. Dieser muss bis zur Volljährigkeit eines Kindes der Elternteil zahlen, der nicht den überwiegenden Anteil an Betreuung und täglicher Versorgung erbringt. Der andere Elternteil erfülle bis dahin seine Unterhaltspflicht durch die Betreuungsleistung. Regelmäßige Aufenthalte des Kindes am Wochenende beim Unterhalt zahlenden Vater ändern daran nichts an der Höhe der Unterhaltspflicht.

Weiterlesen