Kindesunterhalt und Kindergeld 2019

Anfang des Jahres 2019 sind die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle an die Beträge der Mindestunterhaltsverordnung angepasst worden. Danach haben minderjährige Kinder einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt als im Vorjahr.

Eltern erhalten aber  im Laufe des Jahres 2019 auch  zusätzliche staatliche Leistungen für ihre Kinder.  So wird das Kindergeld zum 1. Juli 2019 angehoben.  Angestiegen ist auch der steuerlich nutzbare Kinderfreibetrag.

Zusätzlich hat die SPD beschlossen, sich für eine Kindergrundsicherung einzusetzen.  Darin sollen die bisherigen Sozialleistungen und Steuervorteile für die Eltern gebündelt werden und so der Kinderarmut besser entgegengewirkt werden.

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Elterngeld und Unterhalt

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Nicht nur Bienen sorgen für den Unterhalt ihrer Angehörigen.

Der Vater eines Kindes zahlt Unterhalt an seine Lebensgefährtin und Mutter seines Kindes. Diese bezieht Elterngeld in Höhe von 650 Euro.

Anrechnung von Elterngeld auf Unterhaltspflicht

In seiner Einkommenssteuererklärung machte der Vater die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend und vertrat die Auffassung, dass nur die Elterngeldbeträge, die den einkommensunabhängigen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich übersteigen, zu einer Minderung der als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Beträge führten.

Das Finanzamt hingegen folgte dieser Argumentation nicht und rechnete das gesamte Elterngeld an.

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