Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens tauchen immer wieder typische Unterhaltsfragen auf. Oft hat man hierzu falsche Vorstellungen.
Trennungsunterhalt
Viele scheidungswillige Ehepartner gehen davon aus, dass der eine Partner nach der Trennung automatisch Unterhalt vom anderen bekommt. Oftmals denken so die Frauen, wenn der Ehemann der Verdiener ist. Richtig ist zwar, dass der Noch-Ehepartner während der Trennungszeit dem anderen, bedürftigen Partner zum Unterhalt verpflichtet ist. Derjenige, der weniger verdient oder auch gar nichts verdient hat einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Partner, der Einkommen oder höheres Einkommen hat.