Verliebt, verlobt, verheiratet … Unterhalt

Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Familienunterhalt
Es gibt verschiedene Formen von Unterhalt.

Hat sich ein verliebtes Paar vor dem Standesbeamten das Jawort gegeben, so werden damit automatisch gegenseitige Unterhaltsansprüche geboren.  Diese sind, je nach dem Zustand der Ehe, unterschiedlicher Art. Während der Zeit der intakten Ehe kann der gering verdienende Ehegatte vom mehrverdienenden Ehegatten Familienunterhalt verlangen. Nach einer Trennung für die Zeit der Trennung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt und für die Zeit nach der Ehescheidung gibt es den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt).

Sehen wir uns die drei Unterhaltsarten ausführlicher an.

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