Reform des Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts

Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden
Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden
Trennungskinder: das Sorgerecht, Umgangsrecht und Recht des Kindesunterhalts sind nicht mehr zeitgemäß

Das deutsche Sorgerecht , Umgangsrecht und Unterhaltsrecht bezogen auf Trennungskinder ist nicht mehr zeitgemäß und muss reformiert werden. Das fordern nicht nur Interessenverbände von Trennungsvätern.

Es ist Realität: immer mehr Väter engagieren sich auch nach Trennung und Scheidung für die Kinder. Das hat im deutschen Rechtssystem noch keinen Eingang gefunden. Es besteht Handlunsbedarf. So sieht es auch die Bundesfamilienministerin. Sie will Väter von Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen entlasten. Ein Vater solle nicht den vollen Unterhalt zahlen müssen, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat, so die Familienministerin.

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Kindesunterhalt und Sonderbedarf

Sonderbedarf beim Unterhalt
Neben dem allgemeinen Kindesunterhalt ist in bestimmten Fällen der Sonderbedarf des Kindes abzudecken.

Der laufende Unterhalt für ein Kind oder für mehrere Kinder richtet sich in aller Regel nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird jährlich aktualisiert. Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle ist im Januar 2019 erfolgt.

Neben den Tabellensätzen sieht das Gesetz (Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt) vor, dass bei in besonderen Situationen Unterhalt für das Kind zu zahlen ist, der über dem der Düsseldorfer Tabelle liegt. Der Sonderbedarf ist in § 1613 Abs. 2 BGB geregelt .

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Kindesunterhalt und Kindergeld 2019

Anfang des Jahres 2019 sind die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle an die Beträge der Mindestunterhaltsverordnung angepasst worden. Danach haben minderjährige Kinder einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt als im Vorjahr.

Eltern erhalten aber  im Laufe des Jahres 2019 auch  zusätzliche staatliche Leistungen für ihre Kinder.  So wird das Kindergeld zum 1. Juli 2019 angehoben.  Angestiegen ist auch der steuerlich nutzbare Kinderfreibetrag.

Zusätzlich hat die SPD beschlossen, sich für eine Kindergrundsicherung einzusetzen.  Darin sollen die bisherigen Sozialleistungen und Steuervorteile für die Eltern gebündelt werden und so der Kinderarmut besser entgegengewirkt werden.

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Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorsschuss wenn Vater nicht zahlt.
Kein Spass: Unterhaltsvorschuss

Bei einer Trennung oder Scheidung sind Väter verpflichtet ihrem Kind Unterhalt zu zahlen, wenn es bei der Mutter wohnt und von ihr betreut wird.  Doch es gibt sehr viele Alleinerziehende, die keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder erhalten. Zahlt der zum Unterhalt verpflichtete nicht, so springt unter gewissen Voraussetzungen der Staat ein.

Viele Mütter berichten folgendes: Seit der Trennung zahlt der Vater keinen Kindesunterhalt mehr. Er hat sich sogar von seinem Arbeitgeber kündigen lassen, damit er keinen Unterhalt zahlen muss. Jetzt bezieht er Hartz 4. Bestimmt arbeitet er jetzt inoffiziell.

Eine andere Mutter berichtet folgendes: Sie habe zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren. Ihr Mann sei ein gut verdienender Architekt. Aber er zahle schon seit vier Jahren keinen Kindesunterhalt mehr. Die Mutter habe den Unterhalt für ihre Kinder eingeklagt, aber der gerichtliche Weg sei holprig. Ihr Ex-Mann mache ihr das Leben auch vor Gericht sehr schwer und versuche das Verfahren zu torpedieren. Mit einem guten Anwalt sei das möglich.

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Anspruch auf Unterhalt im FSJ?

fsj-unterhalt
Anspruch auf Kindesunterhalt im FSJ?

Haben volljährige junge Erwachsene, die ein FSJ absolvieren, einen Anspruch auf Kindesunterhalt?  Hierüber hatte jüngst das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden.

FSJ zwischen Schule und Berufsausbildung

Nach dem Schulabschluss, der mittleren Reife oder dem Abitur, beginnen viele junge Erwachsene nicht mit einer Berufsausbildung oder einem Studium, sondern leisten ehrenamtliche Arbeit in einem staatlich geregelten FSJ, einem Freiwilligen Sozialen Jahr. Sie erhalten während dieser Zeit keine Vergütung, wohl aber ein Taschengeld, manchmal auch Unterkunft und Verpflegung.

Reichen Taschengeld und sonstige Leistungen des Trägers des FSJ nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, stellt sich die Frage, ob die Eltern während der Zeit des FSJ ergänzenden Unterhalt zu zahlen haben.

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Unterhalt für Kinder oft ein Streitfall bei Trennung und Scheidung

Kindesunterhalt
Oft streiten sich getrennte Eltern um den Unterhalt für ihre Kinder.

Wenn sich verheiratete oder nicht verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern trennen, muss die Zahlung des Unterhalts für die Kinder neu geregelt werden.  Nach den Zahlen des  Statistischen Bundesamtes sind 2,2 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland auf Unterhalt angewiesen. Die Sätze für den Kindesunterhalt richten sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde am 1. Januar 2016 aktualisiert.

Sehr oft gibt es bei einer Trennung der Eltern Streit um den Kindesunterhalt. Dieser muss bis zur Volljährigkeit eines Kindes der Elternteil zahlen, der nicht den überwiegenden Anteil an Betreuung und täglicher Versorgung erbringt. Der andere Elternteil erfülle bis dahin seine Unterhaltspflicht durch die Betreuungsleistung. Regelmäßige Aufenthalte des Kindes am Wochenende beim Unterhalt zahlenden Vater ändern daran nichts an der Höhe der Unterhaltspflicht.

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Kein Kindesunterhalt für reiche Kinder

reiche Kinder haben keinen Unterhaltsanspruch
Kein Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn ein volljähriges Kind Vermögen hat.

Verwandte in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet. Aus dieser gesetzlichen Regelung resultiert der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber seinen Eltern.

Ein Unterhaltsanspruch setzt immer voraus, dass der Anspruchsteller bedürftig ist. Bei Kindern ist dies in der Regel der Fall, wenn sie minderjährig sind oder aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die Eltern müssen den Kindern eine Berufsausbildung finanzieren.

Ist das Kind bereits volljährig und verfügt es z. B. aufgrund einer Erbschaft oder einer großzügigen Schenkung der Großeltern über eigenes Vermögen, stellt sich allerdings die Frage, ob Eltern dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet sind.

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