Herausgabe der persönlichen Sachen des Kindes

Gesetzliche Verfahrensstandschaft eines Elternteils

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Herausgabeanspruch für Sachen des Kindes

Die Eltern leben getrennt, das Kind wohnt bei einem Elternteil. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also dasjenige Elternteil, das die tatsächliche Obhut über das Kind ausübt,  kann vom anderen Elternteil die Herausgabe der persönlichen Sachen des Kindes in gesetzlicher Verfahrensstandschaft verlangen. Es kann also Dinge wie Impfpass und Untersuchungsheft heraus verlangen. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, am24.11.2015 unter dem Az. 11 UF 114/15.

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