Nach der Statistik wird fast jede zweite Ehe in Deutschland geschieden. – Eher weniger schön als gut.
Hat ein Ehepaar nun den Entschluss zu einer Scheidung endgültig gefasst, sollte es sich über die erforderlich Vorgehensweise gut informieren. Viele Paare haben eine falsche Vorstellung von dem, was für eine Scheidung erforderlich ist bzw. was man tun und nicht tun sollte.
Laut einem Urteil des BGH vom 16. März 2016 unter dem Az XII ZR 148/14 kann der Wegfall des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt vom Mann X (Vater des von der Mutter betreuten Kindes) durch den Anspruch auf Familienunterhalt vom Mann Y (den Mutter heiratet) ausgeglichen werden.
Familienunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig
Beide Arten des Unterhalts seien auf das gleiche Ziel gerichtet (Sicherstellung des Lebensunterhalts). Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer rechtsanwaltlichen Falschberatung, aufgrund derer der Betreuungsunterhalt weggefallen ist (Frau heiratet), sei durch den Anspruch auf Familienunterhalt gegen den (neuen) Ehemann ausgeschlossen, weil der neue (Familien)Unterhalt den fehlenden alten(Betreuungs) Unterhalt ausgleiche.
Der Entscheidung des BGH lag folgender Fall zugrunde: