Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorsschuss wenn Vater nicht zahlt.
Kein Spass: Unterhaltsvorschuss

Bei einer Trennung oder Scheidung sind Väter verpflichtet ihrem Kind Unterhalt zu zahlen, wenn es bei der Mutter wohnt und von ihr betreut wird.  Doch es gibt sehr viele Alleinerziehende, die keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder erhalten. Zahlt der zum Unterhalt verpflichtete nicht, so springt unter gewissen Voraussetzungen der Staat ein.

Viele Mütter berichten folgendes: Seit der Trennung zahlt der Vater keinen Kindesunterhalt mehr. Er hat sich sogar von seinem Arbeitgeber kündigen lassen, damit er keinen Unterhalt zahlen muss. Jetzt bezieht er Hartz 4. Bestimmt arbeitet er jetzt inoffiziell.

Eine andere Mutter berichtet folgendes: Sie habe zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren. Ihr Mann sei ein gut verdienender Architekt. Aber er zahle schon seit vier Jahren keinen Kindesunterhalt mehr. Die Mutter habe den Unterhalt für ihre Kinder eingeklagt, aber der gerichtliche Weg sei holprig. Ihr Ex-Mann mache ihr das Leben auch vor Gericht sehr schwer und versuche das Verfahren zu torpedieren. Mit einem guten Anwalt sei das möglich.

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Unterhalt für Kinder oft ein Streitfall bei Trennung und Scheidung

Kindesunterhalt
Oft streiten sich getrennte Eltern um den Unterhalt für ihre Kinder.

Wenn sich verheiratete oder nicht verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern trennen, muss die Zahlung des Unterhalts für die Kinder neu geregelt werden.  Nach den Zahlen des  Statistischen Bundesamtes sind 2,2 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland auf Unterhalt angewiesen. Die Sätze für den Kindesunterhalt richten sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde am 1. Januar 2016 aktualisiert.

Sehr oft gibt es bei einer Trennung der Eltern Streit um den Kindesunterhalt. Dieser muss bis zur Volljährigkeit eines Kindes der Elternteil zahlen, der nicht den überwiegenden Anteil an Betreuung und täglicher Versorgung erbringt. Der andere Elternteil erfülle bis dahin seine Unterhaltspflicht durch die Betreuungsleistung. Regelmäßige Aufenthalte des Kindes am Wochenende beim Unterhalt zahlenden Vater ändern daran nichts an der Höhe der Unterhaltspflicht.

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