Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils zu zahlen ist. Ab rechtskräftiger Scheidung ist nachehelicher Ehegattenunterhalt zu zahlen.
Der Anspruch auf Unterhalt für den Ex-Partner – egal ob als Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt – kann schon nach einem Jahr enden. Und zwar in dem Falls, dass der Unterhaltsberechtigte mit seinem neuen Partner zusammenzieht.
So hat das Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 4 UF 78/16 mit Urteil vom 16.11.2016 entschieden. Nach einem Jahr könne, so das OLG, von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden. Diese führe zum Erlöschen des Unterhaltsanspruchs des Ex-Partners.