Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Aufstockungsunterhalt lebt wieder auf.
Unterhaltsanspruch kann später wieder aufleben.

Vor 8 Jahren hat der Gesetzgeber mit einer Unterhaltsreform das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Eheleute in den Vordergrund gestellt. Er wollte eine vollständige Entflechtung der finanziellen Beziehungen der Ex-Partner erreichen, jedenfalls dem Grundsatz nach. Jeder der Ex-Gatten soll für die Deckung seines täglichen Lebensbedarfes nach der Scheidung selbst sorgen.

Im Unterhaltsrecht wurden die Möglichkeiten erweitert, Unterhaltsverpflichtungen zeitlich zu befristen.

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