Pflegegrade – die Leistungen der Pflegeversicherung
Die 5 Pflegegrade sind unter finanziellen Aspekten und für die Beurteilung der notwendigen pflegerischen Versorgung von alten und jungen Menschen der zentrale Bereich der Pflegeversicherung.
Fünf Pflegegrade
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Das komplette System der Pflegeversicherung wurde reformiert. Zentrale Basis der Leistungen für pflegebedürftige Menschen ist der Pflegegrad. Auf Antrag wird er durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in einem Gutachten ermittelt. Vorläufer der jetzigen fünf Pflegegrade waren die drei Pflegestufen.
Nachfolgend finden sie alles Wissenswerte und Details zum Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5.
Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Punkte, die im Jahr 2021 für Ihren Anspruch auf Pflegegeld und auf sonstige Leistungen der Pflegeversicherung wichtig sind.
Ziel der Pflegereform und der Einführung der Pflegegrade war es, die Leistungen der Pflegekasse an den Bedarf pflegebedürftiger Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz anzugleichen, also insbesondere Menschen mit Demenz. Es gilt somit eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit, bei der geistige Erkrankungen besser berücksichtigt werden. Psychische und körperliche Einschränkungen, die zur einer Pflegebedürftigkeit führen, sind gleichgestellt. Demenzkranke alte Menschen erhalten durch die Einstufung in den Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 einfacher die gleichen Pflegeleistungen wie körperlich pflegebedürftige Menschen.
Somit sind körperliche Einschränkungen für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen nicht mehr die alleinigen Faktoren.
Wir sind ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein und möchten Ihnen auf diesen Seiten einen Überblick über den Leistungsumfang und das neue Prüfverfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad geben.
Pflegegrad beantragen
Wie schon seit jeher gibt es die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung es nur auf Antrag und auch nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Versäumen Sie es deshalb nicht, rechtzeitig einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Der Antrag auf Pflegeleistungen sollte also schon bei den ersten Anzeichen einer sich abzeichnenden Pflegebedürftigkeit gestellt werden.
Pflegestufe wurde zu Pflegegrad
Die vor einigen Jahren erfolgte Reform der Pflegeversicherung legte per Gesetz fest, dass die Pflegestufen 1, 2 und 3 in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt wurden.
Der Begriff Pflegestufe existiert somit nicht mehr. Es gibt nun nur noch den Pflegegrad. Genauer gesagt gibt es als Maßstab der Pflegebedürftigkeit 5 Pflegegrade. Die Abstufung ist somit differenzierte geworden. Das war notwendig, vor allem um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne größere körperliche Einschränkungen in das System der Pflegeleistungen aufzunehmen. Die Umstellung vom System der Pflegestufen auf das System der Pflegegrade wurde allein anhand formaler Kriterien durchgeführt.
Das Bild der Pflegebedürftigkeit ist somit bunt gemischt und bedeutet im Einzelnen, dass zum einen körperlich pflegebedürftige Menschen und zum anderen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte entsprechend den Einbußen ihrer Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingruppiert werden. Sie haben einen Anspruch auf entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung.
Noch einmal zusammengefasst: Die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 gehören der Vergangenheit an. Aktuell gibt es die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5.
Wir haben die Umwandlung der alten Pflegestufen in Pflegegrade nachfolgend übersichtlich in Tabellenform gegenübergestellt:
Tabelle zur Umrechnung der Pflegstufe in den Pflegegrad
Pflegestufe 0 ist Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 ist Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz ist Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 ist Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz ist Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 ist Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz ist Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 plus Härtefall ist Pflegegrad 5
Aus dieser Tabelle ist unschwer abzulesen, dass eine eingeschränkte Alltagskompetenz zu einem höheren Pflegegrad führt, als bei einer rein körperlichen Beeinträchtigung.
Pflegebedürftigkeit manifestiert sich in den 5 Pflegegraden
Die Gesellschaft in Deutschland hat sich in den letzten hundert Jahren in ihrer Altersstruktur enorm gewandelt. In der Vergangenheit standen im Alter bei einer Pflegebedürftigkeit insbesondere körperliche Beeinträchtigungen im Vordergrund. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit erfasste so die immer älter werdenden pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen fast überhaupt nicht. Insbesondere fielen Menschen mit Demenzerkrankungen aus dem Raster der Pflegeversicherung.
Dass der Begriff der Pflegebedürftig einer Reform bedurfte wurde schon früh erkannt. Die Politik wagte sich jedoch erst spät an die Umsetzung und die Abschaffung der Pflegestufe und die Einführung des Pflegegrades. Es ist eine Tatsache, dass die Zahl der Menschen mit Demenzerkrankungen in Folge der alternden Bevölkerung steigt ständig ansteigt. Dem konnte sich der Gesetzgeber nicht mehr verschließen. Demenzkranke Menschen sind häufig körperlich kaum eingeschränkt und können dennoch ihren Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen. Mit dem modernen Begriff der Pflegebedürftigkeit und den Pflegegraden werden in einer Gesamtschau die Menschen und ihr soziales Leben betrachtet. Es werden sämtliche für das Alltagsleben und die Alltagsbewältigung eines Pflegebedürftigen relevanten Beeinträchtigungen erfasst und bewertet. So werden bei der Begutachtung sowohl körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen mit gleicher Wertigkeit berücksichtigt. Das System der Pflegegrade lässt zudem auch eine genauere Planung zu. Die Unterstützung durch eine Pflegekraft wird ihrer Art nach auf den pflegebedürftigen Menschen abgestimmt.
Damit hilft der moderne Begriff der Pflegebedürftigkeit die individuelle Situation des einzelnen Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen angemessener zu berücksichtigen. Die Unterscheidung von körperlichen und geistigen Einschränkungen für das Leben soll keine Auswirkungen auf die finanziellen Leistungen bedeuten.
Fünf Pflegegrade spiegeln die individuelle Pflegebedürftigkeit wider
Bereits vor mehreren Jahren wurde mit der Reform der Pflegeversicherung durch die Pflegestärkungsgesetze begonnen. Im 2021 geht es mit den Reformen weiter. Lange schon etabliert sind seit mehreren Jahren die fünf Pflegegrade (früher gab es drei Pflegestufen), die der individuelle Pflegebedürftigkeit besser wiedergeben. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Alle Einschränkungen der Alltagskompetenz stehen gleichberechtigt nebeneinander. Für die Pflegebedürftigkeit kommt es somit nur auf den Grad der Selbstständigkeit an. Man schaut also etwa: Was kann die betroffene Person noch allein? Wo benötigt sie Hilfe. Diese Sichtweise der Pflegebedürftigkeit kommt allen Pflegebedürftigen zugute, Demenzkranken genauso wie Menschen mit körperlichen Behinderungen. Auf der Basis der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Abstufungen unterteilt, beginnend mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis hin zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).
Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person festzustellen, werden Aktivitäten der Person in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht und beleuchtet. Das Begutachtungsverfahren nimmt Rücksicht auch und besonders auf den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Behinderungen. Es wird nicht (wie nach der alten Methode bei den Pflegestufen) die Zeit gemessen, die zur Pflege der jeweiligen Person gebraucht wird, sondern es werden Punkte danach vergeben, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Nach diesem Punktesystem kann am Ende der Prüfung der Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade eingeordnet. Entscheidend für den Pflegegrad ist somit die ermittelte Anzahl der Punkte.
Das Modell der fünf Pflegegrade hat Pflegestufen abgelöst: Neue Berechnung
Für die Feststellung des Pflegegrads ist ein neues Prüfverfahren ins Leben gerufen worden., das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer privater Prüforganisationen begutachten bei jedem Antrag auf Pflegeleistungen den Antragsteller anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Selbstständigkeit. Die Pflegekasse des Versicherten prüft auf Basis des MDK-Gutachtens, ob Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad gegeben ist oder ob der Antrag auf Pflegeleistungen mangels Vorliegens eines Pflegegrades abzulehnen ist.
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA), also das Prüfverfahren hinsichtlich des Vorliegens eines Pflegegrades, basiert auf einem Punktesystem. Mittels eines Fragenkatalogs wird festgestellt, wie selbstständig der Antragsteller und Versicherte noch ist. Je mehr Punkte der Antragsteller in diesem Prüfverfahren zuerkannt bekommt, desto höher fällt der Pflegegrad aus und desto mehr Pflege- und Betreuungsleistungen werden durch die Pflegekasse bewilligt.
Pflegegrad Tabelle nach NBA-Punkten:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).
Es gibt aber Ausnahmen: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen (darunter fallen die bisherigen Härtefälle der alten Pflegestufe 3), die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, erhalten den Pflegegrad 5 zuerkannt, auch wenn im Rahmen der Begutachtung die an sich notwendige Mindestzahl von 90 Punkten rechnerisch nicht gegeben ist.