Mediation und Mediator bei der Scheidung
Mediation
Mediation heißt Vermittlung. Ein Mediator ist somit ein Vermittler, ein Streitschlichter. Da es hier um eine Familienauseinandersetzung geht, nennt man die Mediation in Scheidungsfällen Familienmediation.
Der Mediator versucht mit allen Beteiligten zusammen eine Lösung zu finden, die alle als gerecht empfinden. Es soll versucht werden, den Parteien Einsicht zu vermitteln und eine Win-win-Lösung zu finden – keiner soll verlieren.
Eine Mediation setzt voraus, dass beide Parteien bereit sind und auch in der Lage sind, miteinander zu reden und willens sind, eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden. Ist einer der Parteien keinesfalls kompromissbereit, hat eine Mediation keinen Sinn.
Ein Mediator ist zur Neutralität verpflichtet. Der Mediator kann ein Jurist, ein Sozialarbeiter oder Pädagoge sein. Eine geschützte Berufsbezeichnung „Mediator“ gibt es nicht. Ein Rechtsanwalt darf sich allerdings nur dann Mediator nennen, wenn er eine darauf ausgerichtete Zusatzqualifikation erworben hat.
Ablauf einer Mediation
Der erste gemeinsame Termin ist dafür da, Regeln festzulegen und Sinn und Ziele der Mediation zu fixieren. Danach wird der dem Streit zugrunde liegende Sachverhalt herausgearbeitet. Die Probleme werden besprochen und es werden gemeinsame Vorschläge zur Konfliktbewältigung besprochen. In der Endphase der Mediation werden Entscheidungen gefällt und man trifft eine Vereinbarung zur Konfliktlösung. Es wird auch geklärt, wie diese Vereinbarung umgesetzt wird. Bestimmte Vereinbarungen müssen unter Umständen noch notariell beurkundet werden, etwa wenn es um die Übertragung von Grundstücken geht.
Inhalt der Mediation
Die Mediation kann sämtliche Bereiche berühren, die auch das gerichtliche Scheidungsverfahren regeln würde. Es sollte eine verbindliche Regelung zu den Unterhaltsansprüchen und betreffend des Zugewinns getroffen werden.
Geht es um das Sorgerecht bzw. dem Umgang mit den Kindern, so sollte man sich gründlich vorgehen, denn es geht hier um Menschen, die keine Schuld am Konflikt tragen und auf deren Rücken dieser keinesfalls ausgetragen werden darf. Kinder haben das Recht auf Umgang und den Aufbau und die Vertiefung einer Beziehung zu beiden Elternteilen!
Kosten der Mediation
Die Kosten der Mediation sind nicht gesetzlich festgelegt. Man kann einen Pauschalpreis vereinbaren oder aber stundenweise bezahlen. Der Stundensatz liegt zwischen 50 und 300 Euro, je nachdem, wer die Mediation durchführt. Wichtig ist, dass man die Frage der Kosten vor der Mediation anspricht und regelt.